Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers

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Liebe Leserinnen und Leser,

das Einkommensteuergesetz regelt in § 4 Abs. 5 Nr. 6b, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und die Kosten der Ausstattung den Gewinn bei Selbstständigen dann mindern können, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Abzug ist auf 1.250 EUR begrenzt.
Falls das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, sind die Kosten unbeschränkt abziehbar.

Mit dem Urteil vom 01.03.2016 hat das Finanzgericht Sachsen- Anhalt festgestellt, dass ein Logopäde, der eigene Praxisräume hatte, d.h. über einen Arbeitsplatz verfügte, auf ein häusliches Arbeitszimmer angewiesen war. Die Praxisräume waren ausschließlich als Behandlungsräume eingerichtet. Die Mitarbeiter nutzten diese Räume uneingeschränkt.
Verwaltungsarbeiten, wie etwa die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, konnten daher nicht in den Praxisräumen abgearbeitet werden. Hier fehlten Ruhe und Vertraulichkeit.

D.h. es fehlte ein Arbeitsplatz in der Praxis, um diese Arbeiten in der erforderlichen Art und Weise ausführen zu können. Das häusliche Arbeitszimmer war daher beschränkt bis zu 1.250 EUR abzugsfähig. Allerdings hat das Finanzamt Revision eingelegt (AZ BFH III 9/16).

In solchen Fällen kann das häusliche Arbeitszimmer abgezogen werden. Sollte das Finanzamt anderer Meinung sein, kann Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Mit Urteil vom 17.02.2016 entschied der Bundesfinanzhof, dass gemischt genutzte Nebenräume im häuslichen Bereich, wie Küche, Bad und Flur nicht anteilig als Betriebs- oder Werbungskosten abgezogen werden können. Auch dann nicht, wenn ein berücksichtigungsfähiges Arbeitszimmer besteht. Nicht abziehbar sind Räume, die zu einem nicht unerheblichen Teil auch privaten Zwecken dienen.
Ein Arbeitszimmer, welches in den Wohnraum integriert und privat mitbenutzt wird, ist ebenfalls nicht abziehbar.

Wir helfen Ihnen gern, Ihre Situation zu beurteilen.

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