Internationale Steuerberatung

Professionelle Beratung u.a. zu folgenden Fällen des internationalen Steuerrechts

  • Wenn deutsche Unternehmen im Ausland tätig werden oder grenzüberschreitend tätig werden.
  • Wenn ausländische Unternehmen in Deutschland tätig werden.
  • Wenn deutsche Arbeitnehmer im Ausland arbeiten.
  • Wenn ausländische Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden.
  • Wenn Unternehmen in der Gesellschaftsform als Limited in Deutschland tätig werden.
  • Wenn EU-Vorsteuer-Vergütungsanträge zu stellen sind (reverse charge).
  • Wenn die Anwendung der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zu erläutern ist.
  • Für unsere Mandanten stellen wir Vorsteuervergütungsanträge im In- und Ausland.