Steuer­änderungen in 2017

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Jobtickets als Zusatz zum Arbeitslohn
9. Januar 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

auch in diesem Jahr gibt es wieder zahlreiche steuerliche Änderungen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über einige wichtige Änderungen:

Erhöhung steuerlicher Freibeträge

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird (Sicherung des Existenzminimums). Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist eine Anpassung an den tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht erforderlich. Aufgrund dessen steigt der Grundfreibetrag um 168 EUR von 8.652 EUR auf 8.820 EUR.
Der Kinderfreibetrag wird von 4.608 EUR auf 4.716 EUR angehoben. Mit dem Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum des Kindes abgedeckt werden. Dieser Teil des Einkommens der Eltern ist nicht mit Einkommensteuer belastet.

Steuermodernisierungsgesetz


Seit dem 01.01.2017 tritt Zug um Zug das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) in Kraft. Neu eingeführt wird z.B. die automatisierte Steuerveranlagung. Steuerbescheide sollen künftig elektronisch abgerufen werden können. Belege müssen bei einer elektronischen Steuererklärung nicht mehr eingereicht werden. Es genügt, dass die Belege aufgehoben werden und auf Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden. 
Auch für Spenden gilt ab 2017 nur noch die Belegvorhaltepflicht, statt wie bisher die Belegvorlagepflicht. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Finanzverwaltung diese Belege dann anfordern wird.

Neue Vorgaben der Finanzverwaltung, die an IT- gestützte Prozesse zu stellen sind
 Die mit BMF- Schreiben vom 14.11.2014 dargelegten „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) werden Richtschnur für die Betriebsprüfung der elektronischen Buchhaltung, Abschlüsse und Steuererklärungen. In diesem Zusammenhang sollen Registrierkassen seit dem 01.01. Einzeldaten speichern und einen Datenexport zulassen. 
Nur noch elektronische Kassen werden anerkannt, die manipulationsfreie digitale Belege produzieren. 
Die offene Ladenkasse bleibt weiterhin zulässig. Achtung! Die Aufzeichnungspflichten sind verschärft worden.

Gerne informieren wir Sie über weitere Veränderungen in 2017.

Bitte sprechen Sie uns an!