Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers am Firmenwagen

Ist ein häusliches Arbeitszimmer bei selbstständigen Ärzten absetzbar?
26. Februar 2018
Was Unternehmer über die GoBD wissen sollten
26. Februar 2018

Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers am Firmenwagen

Liebe Leserinnen und Leser,

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, der auch für Privatfahrten genutzt wird, führt das zu einem geldwerten Vorteil. Dieser Vorteil ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und Bestandteil der Gehaltsabrechnung.

Das erfolgt entweder nach der 1- Prozent-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode.  Leistet ein Arbeitnehmer ein pauschales Nutzungsentgelt, oder übernimmt er einzelne Fahrzeugkosten (z.B. Treibstoffkosten, Wagenwäsche, Reparaturkosten), mindert das den Wert des geldwerten Vorteils. D.h. die Lohnsteuer und die Sozialabgaben mindern sich.

Ein Beispiel:

Ein Arbeitgeber überlässt einem Mitarbeiter einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von 60.000EUR auch zur privaten Nutzung. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1- Prozent- Regelung berechnet.  Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben vereinbart, dass der Arbeitnehmer alle Treibstoffkosten für den Dienstwagen trägt.

Es ergibt sich folgende Berechnung:

geldwerter Vorteil:

(1- Prozent- Regelung)

  600 EUR p.m. x 12=

7.200 EUR         

          p.a.

Treibstoffkosten: 5.200 EUR

          p.a.

Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil: 2.000 EUR

          p.a.

D.h. für die Treibstoffkosten in Höhe von 5.200 EUR p.a. werden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben (SV) gespart. Unter bestimmten Bedingungen können z.B. folgende Beträge gespart werden:

Arbeitnehmer Arbeitgeber
Lohnsteuer

(25%)

1.300 EUR 0,00 EUR
Sozialabgaben 1.010 EUR 1.010 EUR
2.310 EUR 1.010 EUR

Durch die Übernahme der Treibstoffkosten kann der Arbeitnehmer ca. 2.310 EUR p.a. an Lohnsteuer- und SV- Beiträgen sparen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitgeberanteil an den SV- Beiträgen in Höhe von 1.010 EUR sparen. Bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze tritt die Ersparnis an SV- Beiträgen nicht ein. Der Betrag der Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers sollte die Höhe des geldwerten Vorteils nicht übersteigen, da ein negativer geldwerter Vorteil nicht entstehen kann. Ein den geldwerten Vorteil übersteigender Betrag von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bliebe ohne steuerliche Auswirkungen.

Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern Dienstwagen überlassen, beraten wir gern bei der steuerlich günstigen Gestaltung.

Bitte sprechen Sie uns an!