Lohnbuchhaltung vom Steuerprofi

Präzise. Rechtssicher. Entlastend.

Ihre Experten für Lohnabrechnung, Baulohn & Sozialversicherungsrecht

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt & Berufsgenossenschaft

  • Beratung zu steuerfreien & pauschalversteuerten Arbeitgeberleistungen

  • Unterstützung bei Kurzarbeitergeld, Entgeltfortzahlung & Zuschüssen

  • Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

  • Erstellung von Bescheinigungen für Mitarbeiter & Behörden

  • Digitale Onlinelohnabrechnung für transparente Prozesse

Unsere Lohnbuchhaltung ist besonders wertvoll für kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen – vom Handwerks- und Produktionsbetrieb über Dienstleister und Agenturen bis hin zu Pflegeeinrichtungen und sozialen Trägern. Auch Startups und wachsende Unternehmen profitieren von unserer Expertise. Dank digitaler Prozesse unterstützen wir Sie nicht nur in Berlin, sondern bundesweit zuverlässig und effizient.

Warum Sie Ihre Lohnabrechnung in unsere Hände legen sollten

100 % Rechtssicherheit
Wir kümmern uns um alle Gesetze, Fristen & Meldungen.

Zeit & Kosten sparen
Mehr Freiraum für Ihr Kerngeschäft.

Mitarbeiterbindung stärken
Durch clevere und steueroptimierte Benefits.

Persönlicher Service
Feste Ansprechpartner statt anonymer Hotlines.

Digitale Prozesse
Moderne, effiziente und papierlose Abwicklung.

Warum jetzt handeln?

🕒 Gesetzliche Änderungen treten laufend in Kraft

📑 Fehler führen schnell zu teuren Nachzahlungen

💡 Durch clevere Gestaltung sparen Sie bares Geld

👨‍👩‍👧‍👦 Ihre Mitarbeiter profitieren – nicht das Finanzamt!

es Erstgespräch!

Nur wenige Klicks entfernt – lassen Sie sich jetzt beraten!



Rückrufservice

Hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht und wir melden uns umgehend bei Ihnen

Wir beraten und vertreten Sie vollumfänglich bei allen klassischen Steuertätigkeiten, wie

  • die Erstellung des Jahresabschlusses
  • Steuererklärungen
  • Finanz- und Lohnbuchführung
  • Vertretung bei Finanzbehörden, Sozialkassen und Finanzgerichten

Nutzen Sie einfach unser Rückrufformular oder kontaktieren Sie uns unter

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Telefonnummer

    Wann sind Sie am besten zu erreichen?

    Ihre Nachricht

    Häufig gestellte Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer


    Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?

    Erbschaftsteuer fällt an, wenn Vermögen im Todesfall übertragen wird. Schenkungsteuer wird erhoben, wenn Vermögen bereits zu Lebzeiten freiwillig weitergegeben wird – etwa durch die Übertragung einer Immobilie oder größerer Geldbeträge.

    Beide Steuern unterliegen dem gleichen Gesetz (ErbStG) und orientieren sich an der Höhe des Vermögens sowie dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker/Erblasser und dem Empfänger.


    Wie hoch ist die Erbschaft- oder Schenkungsteuer in Deutschland?

    Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Wert der übertragenen Vermögenswerte und der Steuerklasse des Empfängers:

    • Steuerklasse I (z. B. Kinder, Ehepartner): 7 %–30 %

    • Steuerklasse II (z. B. Geschwister): 15 %–43 %

    • Steuerklasse III (z. B. Freunde, nicht Verwandte): 30 %–50 %

    Hinzu kommt: Je höher der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, desto höher der Steuersatz.


    Welche Freibeträge gelten bei Erbschaft und Schenkung?

    Der Gesetzgeber gewährt persönliche Freibeträge – diese gelten pro Schenkung oder Erbfall und können alle zehn Jahre neu genutzt werden:

    • Ehepartner: 500.000 €

    • Kinder: 400.000 €

    • Enkelkinder: 200.000 €

    • Andere Personen (z. B. Freunde): 20.000 €

    Beispiel: Wenn Sie Ihrem Kind heute 400.000 € schenken, können Sie in 10 Jahren weitere 400.000 € steuerfrei übertragen.


    Was ist eine Kettenschenkung – und ist sie legal?

    Eine Kettenschenkung ist eine Strategie, bei der Vermögen in mehreren Schritten weitergegeben wird, z. B. vom Vater an die Mutter und von dieser dann an das gemeinsame Kind. So lassen sich mehrere Freibeträge optimal ausnutzen.

    Wichtig: Diese Gestaltung ist legal, sofern jede Schenkung eigenständig und freiwillig erfolgt. Eine vertragliche Pflicht zur Weiterschenkung darf nicht bestehen – sonst droht die Nichtanerkennung durch das Finanzamt.


    Wann muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

    Jede Schenkung, die über die Freibeträge hinausgeht, muss innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden – schriftlich. Das gilt sowohl für Geldbeträge als auch für Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte.

    Bei Nichtmeldung drohen Nachzahlungen und ggf. Strafzuschläge.


    Kann ich mein Haus steuerfrei an mein Kind verschenken?

    Ja – unter bestimmten Bedingungen. Wenn das Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (z. B. als Familienheim) und der Beschenkte dieses anschließend selbst bewohnt, kann die Schenkung steuerfrei sein.

    Achtung: Es gibt Einschränkungen bei der Größe und Nutzung der Immobilie. Auch bei vermieteten Immobilien können Steuervergünstigungen greifen – lassen Sie sich individuell beraten.


    Was passiert, wenn ich keine Schenkung mache und einfach alles vererbe?

    Dann fällt Erbschaftsteuer auf das gesamte Vermögen an – und je nach Höhe und Struktur (z. B. Immobilien mit hohem Steuerwert) kann das zu erheblichen Belastungen führen.

    Durch vorausschauende Planung – z. B. durch frühzeitige Schenkungen – lassen sich die Freibeträge mehrfach nutzen und die Steuerlast erheblich senken.


    Wie wird der Wert einer Immobilie bei Erbschaft oder Schenkung berechnet?

    Das Finanzamt verwendet sogenannte Bewertungsverfahren, etwa das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Diese Werte weichen oft vom tatsächlichen Marktwert ab – und können höher ausfallen.

    Daher ist es sinnvoll, frühzeitig eine eigene Bewertung erstellen zu lassen und ggf. steueroptimierend zu gestalten (z. B. durch Nutzung von Abschlägen oder Reduktion durch vermietete Nutzung).


    Was kostet eine professionelle Steuerberatung bei Schenkung oder Erbschaft?

    Das hängt vom Einzelfall ab. In der Regel richten sich die Kosten nach dem Aufwand und dem übertragenen Vermögen. Ein kostenloses Erstgespräch hilft, Ihre Situation einzuschätzen und ein verbindliches Angebot zu erstellen.

    In vielen Fällen überwiegt der Steuervorteil durch professionelle Gestaltung die Beratungskosten deutlich.


    Kann ich durch Schenkung Streit unter den Erben vermeiden?

    Ja – wenn die Vermögensübertragung frühzeitig und transparent geplant wird. Mit einer klaren Schenkung, ggf. ergänzt durch einen notariellen Vertrag oder eine verbindliche Nachfolgeregelung, lassen sich Missverständnisse und spätere Auseinandersetzungen oft vermeiden.

    Wir unterstützen Sie auch bei der rechtlichen und menschlichen Kommunikation innerhalb der Familie.